Die letzten Dinge ordnen
Sie sollten soviel wie möglich und so umfassend wie möglich die letzten Dinge ordnen! Alles,
was wesentlich ist, muss festgehalten werden. Eine Hilfe ist die folgende Checkliste.
Sind die
wesentlichen Urkunden, wie die standesamtliche Geburts- und Heiratsurkunde, evtl. das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Partners in einer Mappe an einem bekannten Ort hinterlegt?
Wurden verlorene Urkunden neu beschafft,
evtl. mit Hilfe von Zeugen, und notariell so beglaubigt, daß sie volle Beweiskraft haben?
Sind die Lebensversicherungsverträge eindeutig den Bezugsberechtigten zugeordnet, die Versicherungsscheine an einem bekannten Ort aufbewahrt,
die letzte Prämienquittung jeweils beigeheftet?
Sind Beleihungen und Tilgungen auf dem neusten Stand? Stimmen die Adressen der Geschäftsstellen?
Liegen die Unterlagen der Krankenversicherung bei, gleich ob Pflicht- oder
freiwillige Versicherung. Sind Details von Familien- und Mitgliedersterbegeld bekannt?
Sind die Adressen und Anforderungen von gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen
bekannt, sowie deren Verpflichtungen bei
Erwerbsunfähigkeit oder der Verdopplung der Versicherungssumme bei Unfalltod?
Liegen die Policen der sonstigen Versicherungen, zum Beispiel Ausbildungs- und Ausstattungsversicherungen vor, sind die Zahlungen belegbar? Ist
sichergestellt, daß die Hinterbliebenen alle Versicherungen rechtzeitig finden?
Hat man die Unterlagen für beamtenrechtliche Ansprüche auf Sterbebezüge und Beihilfen,
die Einreichungsunterlagen für Renten-, Pensions- und
Witwenrentenansprüche komplett bereitgestellt.
Sind die Sachversicherungen, wie zum Beispiel die Hausratversicherung, die für Einbruchdiebstahl, für Feuer, Haftpflicht als Eigentümer und Kfz-Halter, in geordneten Zustand?
Können die Hinterbliebenen in ausreichendem Maße nach einem überraschenden Todesfall Postscheckguthaben und Kontokorrentkonten, Postsparbücher und Bankguthaben problemlos nutzen?
Sind die Schlüssel von Bankschließfächer hinterlegt?
Sind sonstige Forderungen, wie zum Beispiel Ausgleichsansprüche, Forderungen aus dem Lastenausgleichs-, dem Kriegsfolge- und dem Reparationsschädengesetz bekannt und geordnet?
Sind die eigenen Hypothekenforderungen und ihre
Sicherheiten bekannt und geordnet, so daß nach einem Todesfall keine Verluste durch Nachlässigkeit eintreten können? Liegt eine Liste nicht eingetriebener Schulden vor?
Sind die eigenen Hypotheken- und Dahrlehensschulden,
Bausparschulden, aber auch Bürgschaften aufgelistet und auf dem neuesten Stand? Dasselbe gilt für den Stand der Schulden aus Kaufverträgen
Wurde festgehalten, welche Eigentumsvorbehalte und Sicherungsübereignungen an Gegenständen
vorliegen und welche laufenden Steuerverpflichtungen wesentlich sind?
Liegt eine aktuelle und vollständige Aufstellung der Allein- bzw. Miteigentümerschaft an Grundstücken, deren Bebauung und Belastungen nach dem letzten Stand vor?
Hat man Wertpapiere, Aktien, Anteile, Sammlungen und Wertgegenstände bewertet und Regelungen, zum Beispiel für Einzelstücke an Schmuck und wertvollen Möbeln, getroffen und abgesichert?
Gibt es eine Gesamtzusammenstellung des
Vermögens, von dem die Gesamtschulden abgezogen wurden? Hat man immer die Zeitwerte aktualisiert?
Ist man sich im klaren darüber, ob man die gesetzlichen Regelungen vorziehen oder eine eigene,
testamentarische Regelung treffen will, auch ab wann man hier, wie in anderen Bereichen,
unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Fachmannes braucht?
Sind bei den Vorüberlegungen die Auswirkungen der Güterstände, von Scheidungsfolgen,
der Ordnungen der Erbfolge, von Schenkungen und von Pflichtteilen, von Vorausvermächtnissen und Teilungsanordnungen berücksichtigt worden?
Hat man Vollmachten über den Tod hinaus, General- und Sondervollmachten gegeben?
Ist an einen Testtamentsvollstrecker gedacht worden?
Die letzten Dinge bestellen ist mühsame Arbeit - noch viel mühsamer wird sie aber für die
Hinterbliebenen. Hierzu werden viele Stunden benötigt - oft fehlt das Wissen um
Zusammenhänge und Einzelheiten.
Schon bei kleinen Vermögen wird man meist erkennen müssen, dass der qualifizierte Fachmann hinzuzuziehen ist.
Man sollte dann nicht zögern! Rechtliche Dinge, wie zum Beispiel im Bereich der Güterstände, lassen sich eben nur zu Lebzeiten regeln. Mit den Überlegungen zur Vorsorge wird man eine Idealform für den Augenblick erreichen, vieles klären
und - noch rechtzeitig - abändern können.
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